Normalerweise können unsere Versicherten mit unseren Tarifen einen medizinischen Dienstleister frei auswählen, solange dieser sich im ausgewählten Geltungsbereich befindet.

Je nach Tarif, können jedoch unterschiedliche Vereinbarungen gelten: Der Versicherungsschutz Ihrer Police kann sich z. B. auf eine bestimmtes medizinisches Netzwerk beziehen. Bitte überprüfen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihre Versichertenkarte, um nachzusehen, welches medizinische Netzwerk für Ihren Versicherungsvertrag gilt. Sollte Ihr Tarif auf ein bestimmtes medizinisches Netzwerk beschränkt sein, finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen eine Liste der für Sie verfügbaren medizinischen Dienstleister.

Sollte Ihre Police nicht auf ein medizinisches Netzwerk beschränkt sein, können Sie Ihren medizinische Dienstleister frei wählen.

Falls Sie Hilfe benötigen, um einen medizinischen Dienstleistern in Ihrer Nähe zu finden, verwenden Sie unsere Suche nach internationalen medizinischen Dienstleistern über unsere MyHealth digitalen Services.

Dort können Sie nach Krankenhäusern, Kliniken, Ärzten und Fachärzten in verschiedenen Ländern suchen und Ihre Suche dabei auf bestimmte Regionen und Städte begrenzen. Sie selbst können außerdem nach bestimmten Ärztekategorien, wie z. B. Internisten, oder nach Fachgebieten, wie z. B. Allgemeine Chirurgie, Neurochirurgie, Traumatologie usw., suchen.

Sie sind nicht auf die in diesem Verzeichnis aufgeführten Dienstleister beschränkt. Die medizinische Dienstleister in diesem Verzeichnis dienen nur zu Ihrer Information und wir empfehlen, unterstützen oder sponsern diese nicht. Die Aufnahme des medizinischen Dienstleisters in unserem Verzeichnis bedeutet außerdem nicht, dass wir bestimmte Vereinbarungen mit diesem Dienstleister haben.

Wenn Ihr geografischer Geltungsbereich die USA umfasst und Sie dort einen medizinischen Dienstleister suchen, empfehlen wir Ihnen, sich an unseren externen Administrator zu wenden, den wir mit der Verwaltung Ihrer Police in den USA beauftragt haben. Dieser externe Administrator kann Ihnen helfen, einen medizinischen Dienstleister in Ihrer Nähe ausfindig zu machen und einen Termin zu vereinbaren. Die Kontaktinformationen dieses externen Administrators finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte.

Lassen Sie sich die erforderliche Notfallbehandlung zukommen und rufen Sie uns an, wenn Sie Rat oder Unterstützung benötigen.

Wenn möglich, sollten Sie, Ihr Arzt oder ein Familienangehöriger unsere Helpline innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Notfalls über Ihre Krankenhausaufnahme informieren. Details für das Kostenzusage-/Vorabgenehmigungsformular können telefonisch aufgenommen werden, wenn Sie uns anrufen.

Beim ersten Anzeichen dafür, dass eine medizinische Überführung oder ein medizinischer Rücktransport erforderlich wird, rufen Sie bitte unsere rund um die Uhr erreichbare Helpline an und wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Da Überführungen und Rücktransporte normalerweise sehr dringend sind, raten wir Ihnen, sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Sie können uns jedoch auch eine E-Mail senden. Bitte geben Sie den Hinweis „Dringend – Überführung/Rücktransport“ in der Betreffzeile an.

Wenden Sie sich bitte an uns, bevor Sie mit alternativen Anbietern sprechen, selbst wenn Sie von diesen angesprochen werden, um potenzielle überhöhte Kosten oder unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Falls die Überführung/der Rücktransport nicht durch uns organisiert wird, behalten wir uns das Recht vor, alle Kosten abzulehnen.

Für Hilfe in Notfällen ist unsere Helpline und Unterstützung im Notfall rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr für Sie da.

E-Mail:  medical.services@e.allianz.com

Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Tarif die von Ihnen gewünschte Behandlung versichert. In Ihrer Tariflichen Leistungszusage sind die für Sie verfügbaren Leistungen aufgeführt. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an unsere Helpline wenden. Sie finden Ihre Tarifliche Leistungszusage über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App und klicken Sie auf „Meine Leistungen“.


Ihre Tarifliche Leistungszusage bestätigt auch, welche Leistungen im Voraus genehmigt werden müssen (durch Einreichen eines Kostenzusageformulars). Dies sind meistens stationäre oder hochpreisige Behandlungen. Der Prozess der Vorabgenehmigung hilft uns, jeden Fall zu beurteilen, alle Einzelheiten mit dem Krankenhaus vor Ihrer Ankunft zu organisieren und die direkte Bezahlung der Kosten mit dem Krankenhaus zu vereinbaren, sofern möglich.

Der Prozess der Vorabgenehmigung kann je nach Versicherungsprodukt unterschiedlich sein. Aus diesem Grund sollten Sie in Ihrem Versicherungshandbuch nachsehen, welches Verfahren für Ihren Versicherungsvertrag gilt.

Wenn Sie zum Beispiel im Rahmen unserer standardmäßige internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind, müssen Sie, um eine Vorabgenehmigung zu erhalten, ein Kostenzusageformular vor der Behandlung bei uns einreichen:

  1. Laden Sie das Formular zur vorherigen Kostenzusage herunter (hier erhältlich).
  2. Senden Sie das ausgefüllte Formular mindestens 5 Werktage vor Behandlungsbeginn an uns, eingescannt per E-Mail, per Fax oder mit der Post (Einzelheiten finden Sie auf dem Formular).
  3. Wir werden Ihren medizinischen Dienstleister dann direkt kontaktieren, um (falls möglich) eine direkte Kostenerstattung zu vereinbaren.
Als Teil Ihres Versicherungsschutzes haben Sie Zugang zu unserem Service für einen zweiten ärztlichen Rat, sodass Sie eine fachliche medizinische Beratung erhalten, wenn Sie es am meisten brauchen.

Um Zugang zu unserem Service zu erhalten, rufen Sie die Nummer +353 1 630 1302 an und fragen Sie nach dem Service für einen zweiten ärztlichen Rat.
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