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Sie können sich in jedem Land Ihres geografischen Geltungsbereichs behandeln lassen. Dieser ist in Ihrem Versicherungsschein* angegeben.

Wenn die notwendige Behandlung vor Ort durchgeführt werden kann und Sie sich dennoch in einem anderen Land des versicherten geografischen Geltungsbereichs behandeln lassen möchten, werden alle Kosten der versicherten Leistungen zurückerstattet, abgesehen von den Reisekosten.

Wenn die Behandlung vor Ort nicht verfügbar ist und Ihr Versicherungsschutz die medizinische Überführung umfasst, übernehmen wir auch die Reisekosten zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung. Um unter diesen Umständen entstandene Krankheits- und Reisekosten geltend zu machen, müssen Sie ein Kostenzusageformular ausfüllen und vor Reiseantritt einreichen.

Sie sind außerdem für erstattungsfähige Kosten für Behandlungen in Ihrem Heimatland versichert, vorausgesetzt Ihr Heimatland liegt im geografischen Geltungsbereich Ihrer Versicherung.

Sie haben Zugriff auf Ihren Versicherungsschein und das Formular zur vorherigen Kostenzusage über die MyHealth digitalen ServicesMelden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die Allianz MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Dokumente“ aus. Fertig! Sie können jetzt auf Ihre Dokumente zugreifen.


*Unsere Policen bieten keinen Versicherungsschutz oder Leistungen für Geschäfte oder Aktivitäten, die die Sanktionsgesetze oder Regulierungen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union oder jegliche andere Wirtschafts- bzw. Handelssanktionsgesetze oder -regulierungen verletzen.

Sie können Ihren Versicherungsumfang in Ihrem Versicherungsschein überprüfen. Sie finden dort:

  • den Namen des für Sie verfügbaren Tarifs bzw. der verfügbaren Tarife.
  • den geografischer Geltungsbereich Ihrer Police.
  • den Versicherungsbeginn- sowie das Enddatum.
  • eventuell anfallende Sondervereinbarungen (falls Ihre Police risikogeprüft wurde).

Eine Auflistung der Leistungen, die im Rahmen Ihres Tarifs mitversichert ist, finden Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage.

Die Definitionen, Ausschlüsse und andere Bedingungen zu Versicherungsleistungen werden in Ihrem Versicherungshandbuch angegeben.

Sie finden die oben aufgeführten Dokumente über die MyHealth digitalen ServicesMelden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die Allianz MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Dokumente“ aus. 

Es ist das geografische Gebiet, in dem Ihr Versicherungsschutz gültig ist. Wir bieten verschiedene geografische Geltungsbereiche an, überprüfen Sie daher bitte Ihren Versicherungsschein, um herauszufinden, welcher für Ihren Tarif gilt.

Wenn beispielsweise Ihr versicherter Geltungsbereich „weltweit“ ist, können Sie sich auf der ganzen Welt behandeln lassen. Sollte Ihr versicherter Geltungsbereich „Afrika“ sein, können Sie sich überall in Afrika behandeln lassen.

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Wenn Sie eine Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs Ihrer Versicherung benötigen, sind Sie gegebenenfalls für Notfallbehandlungen außerhalb des Geltungsbereichs der Versicherung versichert. Bitte überprüfen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage, um weitere Informationen zu erhalten.

Diese Leistung bietet Versicherungsschutz bei medizinischen Notfällen auf Geschäfts- oder Urlaubsreisen außerhalb Ihres versicherten geografischen Geltungsbereichs. In den meisten Fällen wird Versicherungsschutz für einen maximalen Zeitraum pro Reise im Rahmen des maximalen Erstattungsbetrags gewährt (siehe Tarifliche Leistungszusage für weitere Informationen). Der Versicherungsschutz umfasst die Behandlung aufgrund eines Unfalls oder nach einem plötzlichen Auftreten oder einer plötzlichen Verschlimmerung einer schweren Erkrankung, die eine unmittelbare Gesundheitsbedrohung darstellt. Die Behandlung von einem Arzt muss innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Notfalls erfolgen. Es besteht kein Versicherungsschutz für Heil- oder Folgebehandlungen, bei denen es sich nicht um Notfallmaßnahmen handelt, selbst dann nicht, wenn Sie nicht in der Lage sind, in ein Land zu reisen, das im geografischen Geltungsbereich der Versicherung liegt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch nicht auf Kosten im Zusammenhang mit Mutterschaft, Schwangerschaft, Geburt oder Komplikationen bei Schwangerschaft oder Geburt.

Wenn Sie im Rahmen eines Gruppenvertrags versichert sind, müssen Sie den Gruppenversicherungsverantwortlichen Ihres Arbeitgebers informieren, falls Sie Ihren versicherten Geltungsbereich für mehr als sechs Wochen verlassen.

Wenn Sie im Rahmen einer Einzelversicherung versichert sind, wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung „Individual Business Unit“:  underwriting@e.allianz.com.

Überprüfen Sie Ihren geografischen Geltungsbereich und Ihre Höchsterstattungsbeträge unter MyHealth digitale Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die App und klicken Sie auf „Meine Leistungen“.

Im Allgemeinen sind Vorerkrankungen (einschließlich chronischer Vorerkrankungen) mitversichert, außer in Ihren Versicherungsunterlagen anders angegeben. Wenn Ihre Versicherungsbedingungen Moratorium oder CPME/CTT (früher MORI) umfassen, gilt eine Wartezeit von 24 Monaten, bevor Ansprüche für bereits bestehende Erkrankungen erstattet werden. Sobald der (ununterbrochene) Zeitraum von 24 Monaten nach Ihrem Versicherungsbeginndatum verstrichen ist, können bereits bestehende Erkrankungen mitversichert sein, vorausgesetzt, Sie hatten keine Symptome, benötigten oder erhielten keine Behandlung, Medikamente, eine spezielle Diät oder Beratung oder hatten anderen Anzeichen für den medizinischen Zustand/die Erkrankung.

Sollten Sie sich unsicher sein, sehen Sie bitte in Ihrer Tariflichen Leistungszusage nach, ob Vorerkrankungen mitversichert sind.

Sie finden Ihre Tarifliche Leistungszusage über die MyHealth digitalen ServicesMelden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die Allianz MyHealth App und klicken Sie auf „Meine Leistungen“.

Wenn Sie eine Einzelversicherung haben und Ihren Versicherungsumfang ändern möchten, sollten Sie sich vor dem Verlängerungsdatum Ihrer Versicherung an uns wenden, um die verfügbaren Optionen zu besprechen, da Änderungen des Versicherungsumfangs nur zum Verlängerungsdatum möglich sind. Falls Sie den Versicherungsumfang erweitern möchten, verlangen wir unter Umständen, dass Sie vor der Annahme Ihres Antrags durch uns einen Fragebogen zu Ihrer Krankengeschichte ausfüllen und/oder bestimmten Beschränkungen und Ausschlüssen zum zusätzlichen Versicherungsschutz zustimmen. Wenn wir eine Erweiterung des Versicherungsumfangs bestätigen, sind zusätzliche Beiträge zu entrichten. Es ist außerdem möglich, dass Wartezeiten anfallen.

Wenn Sie im Rahmen einer Gruppenversicherung versichert sind, wurde der Versicherungsumfang von Ihrem Unternehmen festgelegt. Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, wenden Sie sich an Ihren Gruppenversicherungsverantwortlichen oder an die Personalabteilung.

Ja. Melden Sie sich einfach bei MyHealth an und gehen Sie zu "Meine Police"/ "Versicherungsunterlagen". Laden Sie dann das gewünschte Dokument herunter, öffnen es mit Adobe Acrobat Reader und klicken auf "Drucken".

 

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Um sicher zu sein, dass Ihr Versicherungsschutz die gewünschte Leistung umfasst, prüfen Sie bitte stets Ihre Tarifliche Leistungszusage in Verbindung mit Ihrem Versicherungshandbuch. Dort finden Sie alle Einzelheiten zu Ihrem Versicherungsschutz, einschließlich Definitionen und Ausschlüsse Ihres Tarifs.

Wir haben im Folgenden die gebräuchlichsten Leistungen aufgeführt, die im Rahmen unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife verfügbar sind.

Bitte überprüfen Sie anhand Ihrer Tariflichen Leistungszusage, ob eine der folgenden Leistungen in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist. Lesen Sie bitte zudem in Ihrem Versicherungshandbuch nach, ob die Versicherungsbedingungen, Definitionen und Ausschlüsse in Bezug auf Ihre versicherte Leistung die gleichen sind wie die der unten beschriebenen Leistungen. Der Versicherungsschutz kann je nach Tarif leicht variieren.

Sie finden Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch über die MyHealth digitalen ServicesMelden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die Allianz MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.

Bitte beachten Sie dazu die genauen Fragen und Antworten unten.

a. Stationäre Behandlung

Stationäre Behandlungen sind Behandlungen in einem Krankenhaus, die eine Übernachtung aus medizinischer Sicht erfordern.

b. Teilstationäre Behandlung/Tagesklinik    

Eine teilstationäre Behandlung ist eine geplante Behandlung, die tagsüber in einem Krankenhaus oder einer Tagesklinik stattfindet. Sie schließt die Bereitstellung eines Krankenbettes und der notwendigen Krankenpflege mit ein, bei der eine Übernachtung des Patienten aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist und bei der ein Entlassungsschein ausgestellt wird.

Bitte beachten Sie, dass alle endoskopischen Eingriffe wie Magenspiegelung (Gastroskopie) oder Darmspiegelung (Koloskopie) über die Leistung „Teilstationäre Behandlung“ versichert sind, außer sie werden zu Zwecken einer Routineuntersuchungen durchgeführt. In diesem Fall sind sie für die entsprechende Leistung über Ihren Ambulanttarif versichert, sofern dies in Ihrer Police eingeschlossen ist. 

c. Ambulante Behandlung         

Ambulante Behandlungen sind Behandlungen in der Praxis eines Allgemeinmediziners, Therapeuten oder Facharztes, bei denen keine Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich ist.

Jegliche Arztbesuche und Labortests, die keine Übernachtung im Krankenhaus erfordern, werden ebenfalls als ambulante Behandlung betrachtet.

Ihr Versicherungsschutz unterliegt gegebenenfalls einem tariflichen Höchsterstattungsbetrag. Dies ist der maximale Betrag, den wir insgesamt für alle im Tarif enthaltenen Leistungen pro Versicherten und pro Versicherungsjahr bezahlen werden.


Wenn Ihr Tarif Höchsterstattungsbeträge hat, gelten diese auch in den folgenden Fällen:

  • wenn der Begriff „Volle Erstattung“ neben der Leistung steht
  • wenn ein bestimmter Erstattungsbetrag gilt – d. h., wenn die Leistung auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist (z. B. 10.000€)


Höchsterstattungsbeträge können „pro Versicherungsjahr“, „auf Lebenszeit“ oder „pro Ereignis“, wie z. B. „pro Reise“, „pro Sitzung“ oder auch „pro Schwangerschaft“ gelten. In manchen Fällen kann zusätzlich zu den Höchsterstattungsbeträgen für Versicherungsleistungen auch eine prozentuale Erstattungsleistung gelten, z. B. „80% Erstattung".

Alle Beträge gelten pro Versicherten und pro Versicherungsjahr, sofern nicht anderweitig in Ihrer Tarifliche Leistungszusage angegeben. Für einige Tarife und Leistungen können Selbstbeteiligungen, Eigenanteile oder beides anfallen. Ihre Tarifliche Leistungszusage zeigt an, ob diese anfallen.

Hinweis: Die Leistungen „Reguläre Schwangerschaft“ und „Komplikationen bei Schwangerschaft und Entbindung“ werden entweder „pro Schwangerschaft“ oder „pro Versicherungsjahr“ gezahlt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Welche Ausgaben, die im Rahmen einer Schwangerschaft anfallen, werden von meinem Tarif umfasst?



a. Was ist eine Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung ist ein fester Betrag, den Sie pro Versicherungszeitraum zu Ihren Arztrechnungen hinzusteuern müssen, bevor wir einen Beitrag leisten können. Ihre Tarifliche Leistungszusage zeigt an, ob dieser anfällt.
 

b. Was ist eine Eigenanteil?

Ein Eigenanteil ist ein Prozentsatz der medizinischen Kosten, den Sie bezahlen müssen. Wenn beispielsweise eine Leistung zu 80 % erstattet wird, fällt dafür eine Zuzahlung von 20 % an. Daher übernehmen wir 80 % der Kosten für jede erstattungsfähige Behandlung pro Versicherten und pro Versicherungsjahr. Einige unserer Tarife enthalten einen maximalen prozentualen Eigenanteil pro versicherter Person und pro Versicherungsjahr. Wenn dies der Fall ist, ist der Eigenanteil, den Sie bezahlen müssen, durch den in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegebenen Betrag beschränkt.


Weitere Informationen zu Ihrem Ihren Erstattungsgrenzen und Anteilen finden Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage sowie Ihrem Versicherungshandbuch. Sie finden Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage in den MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.
 

 

  • Wir bieten in unseren verschiedenen Mutterschaftstarifen verschiedenste Leistungen an. Diese können z. B. sein: „reguläre Schwangerschaft“, „Komplikationen während der Schwangerschaft“, „Komplikationen bei der Entbindung“, „Hausentbindung“ usw. Abhängig von Ihrem Tarif, können einige oder alle dieser Leistungen für Sie verfügbar sein. Es ist daher wichtig, dass Sie in Ihrer Tarifliche Leistungszusage nachlesen, welche Leistungen von Ihrem bestimmten Tarif umfasst werden und ob Höchsterstattungsbeträge und/oder Wartezeiten gelten.
  • Im Folgenden erklären wir die beliebtesten Leistungen unserer Mutterschaftstarife, die gegebenenfalls für Sie verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Begriffe (z. B. Definitionen und Ausschlüsse), die sich auf die unten aufgeführten Leistungen beziehen, je nach Tarif leicht abweichen können. Überprüfen Sie daher Ihr Versicherungshandbuch auf den geleisteten Versicherungsschutz.
  • Sie finden Ihr Versicherungshandbuch über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die Allianz MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.

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  • a. Reguläre Schwangerschaft
  • Reguläre Schwangerschaft bezieht sich auf jegliche medizinisch notwendige Kosten, die während der Schwangerschaft und Entbindung anfallen. Diese umfassen Krankenhauskosten, Facharztkosten, Geburtsvorsorge und Geburtsnachsorge der Mutter, Kosten für die Hebamme (nur während des Geburtsvorganges) sowie für die Neugeborenenpflege (lesen Sie Definition für Neugeborenenpflege, um herauszufinden, was im Rahmen dieser Leistung mitversichert ist, sowie zu stationären Höchsterstattungsbeträgen für Adoptiv- und Pflegekinder, alle Babys aus einer Leihmutterschaft und Mehrlingsgeburten, die infolge einer medizinisch assistierten Fortpflanzung geboren wurden).
  • Kosten für Komplikationen bei Schwangerschaft und Entbindung werden von dieser Leistung nicht umfasst. Kaiserschnitte, die nicht medizinisch notwendig sind, werden bis zu den Kosten für eine reguläre Entbindung im selben Krankenhaus versichert, im Rahmen der Höchsterstattungsbeträge. Medizinisch notwendige Kaiserschnittentbindungen sind im Rahmen der Leistung „Komplikationen bei der Entbindung“ mitversichert, sofern Ihre Police diese Leistung umfasst. 
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  • Bei einer Hausentbindung zahlen wir einen bis zu dem in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegebenen Betrag, falls Ihr Tarif eine Hausentbindung umfasst.    
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  • b. Geburtsvorsorge
  • Zur Geburtsvorsorge gehören die bei einer Schwangerschaft erforderlichen allgemeinen Vor- und Nachsorgeuntersuchungen. Bei Frauen ab 35 Jahren gehören zur Geburtsvorsorge auch Triple-/Bart's-, Quadruple- und Spina-Bifida-Tests, Amniozentesen, wenn diese im direkten Zusammenhang mit einer versicherten Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt werden, und DNA-Analysen.
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  • c. Geburtsnachsorge
  • Geburtsnachsorge ist die medizinische Standardversorgung der Mutter, die bis zu sechs Wochen nach der Entbindung erbracht wird.
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  • d. Neugeborenenpflege
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  • Schließt die üblichen Untersuchungen ein, die notwendig sind, um die Grundfunktionen und Integrität der Organe bzw. der Knochenstruktur des Kindes festzustellen. Diese wesentlichen Untersuchungen erfolgen direkt nach der Geburt. 
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  • Es besteht kein Versicherungsschutz für weitere vorbeugende diagnostische Untersuchungen wie Abstriche, Feststellung der Blutgruppe oder Hörtests. Wenn Ihr Kind jedoch aus medizinischen Gründen Nachuntersuchungen oder Behandlungen benötigt, sind diese im Rahmen der Police des Neugeborenen versichert (sofern es als Angehörige/r mitversichert wurde).
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  • Stationäre Behandlungen für Mehrlingsgeburten infolge medizinisch assistierter Fortpflanzung, Babys aus einer Leihmutterschaft und Adoptiv- und Pflegekinder können auf einen bestimmten Betrag pro Kind für die ersten drei Monate nach der Geburt beschränkt sein (weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungshandbuch). Kosten für ambulante Behandlungen werden innerhalb der Höchsterstattungsbeträge eines entsprechenden Ambulanttarifs erstattet (sofern Ihre Police diese Leistung umfasst).


  • e. Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Komplikationen während der Schwangerschaft beziehen sich auf die Gesundheit der Mutter. Versicherungsschutz besteht lediglich für die folgenden Umstände, die in der vorgeburtlichen Phase auftreten können: ektopische Schwangerschaft, Schwangerschaftsdiabetes, Präeklampsie, Fehlgeburt, drohende Fehlgeburt, Totgeburt und Blasenmole.
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  • f. Komplikationen bei der Entbindung
  • Komplikationen bei der Entbindung bezieht sich auf nachgeburtliche Blutungen und Plazentarückstände. Wenn Ihr Versicherungsschutz die Leistungen „Reguläre Schwangerschaft“ oder „Komplikationen bei der Entbindung“ einschließt, wird auch ein medizinisch notwendiger Kaiserschnitt als Komplikation betrachtet.
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  • g. Höchsterstattungsbeträge im Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen
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  • Wenn sich eine Schwangerschaft über zwei Versicherungsjahre erstreckt und sich der Höchsterstattungsbetrag bei der Vertragsverlängerung ändert, gilt Folgendes:
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  • Im ersten Jahr gelten die Höchsterstattungsbeträge für alle erstattungsfähigen Ausgaben.
  • Im zweiten Jahr gelten die aktualisierten Höchsterstattungsbeträge für alle erstattungsfähigen Ausgaben, die im zweiten Jahr anfallen, abzüglich des gesamten Leistungsbetrags, der bereits im ersten Jahr erstattet wurde.
  • Wenn sich der Höchsterstattungsbetrag im zweiten Jahr verringert und wir bereits bis zu oder über diesen neuen Betrag für erstattungsfähige Ausgaben im ersten Jahr gezahlt haben, zahlen wir im zweiten Jahr keine zusätzliche Leistung.
  • Begrenzungen für Mehrlingsgeburten, Babys aus einer Leihmutterschaft, Adoptiv- oder Pflegekinder
  •  
  • In den folgenden Fällen gilt eine Höchsterstattungsgrenze für stationäre Behandlungen innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt:
  • im Falle einer Leihmutterschaft
  • bei Adoption
  • bei Pflegekindern
  • im Falle einer Mehrlingsgeburt infolge einer medizinisch assistierten Fortpflanzung

    Bitte prüfen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage, um zu bestätigen, welche Höchsterstattungsbeträge pro Kind gelten. Kosten für ambulante Behandlungen werden im Rahmen eines entsprechenden Ambulanttarifs erstattet.

h. Ausschlüsse bei Schwangerschaft

  • Schwangerschaftsabbruch, außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
  • Behandlungen, die im direkten Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft stehen, ungeachtet dessen, ob Sie Leihmutter oder zukünftiges Elternteil sind.
  • Genetische Tests, mit Ausnahme von
    a) spezifischen genetischen Tests, die in Ihrem Tarif versichert sind;
    b) DNA-Tests im direkten Zusammenhang mit einer versicherten Fruchtwasseruntersuchung, z. B. bei Frauen ab 35 Jahren;
    c) genetischen Tests zur Erkennung von Tumorrezeptoren, die in Ihrem Tarif versichert sind.
  • Geburtsvorsorge und Geburtsnachbereitungskurse.
  • Triple-/Bart's-, Quadruple- oder Spina-Bifida-Tests, ausgenommen für Frauen ab 35 Jahren.
  • Behandlung bei Unfruchtbarkeit

Dermatologische Beratungen und Behandlungen sind versichert, wenn diese medizinisch notwendig sind. Sie sind dann im Rahmen der Leistung „Facharztkosten“ mitversichert (soweit diese Leistung in Ihrer Tariflichen Leistungszusage aufgeführt ist). Wird die Diagnose von einem Allgemeinmediziner und nicht von einem Spezialisten durchgeführt, werden die Kosten im Rahmen der Leistung „Allgemeinmedizinerkosten“ erstattet (soweit Teil Ihres Tarifs).


Ausschlüsse im Zusammenhang mit dermatologischen Behandlungen/Erkrankungen

Beachten Sie bitte, dass normalerweise, abhängig von Ihrem Tarif, Ausschlüsse für dermatologische Ausgaben anfallen. Bitte überprüfen Sie Ihr Versicherungshandbuch, um herauszufinden, welche Ausschlüsse für Sie gelten.

Sie finden Ihr Versicherungshandbuch über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die Allianz MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.


Im Folgenden führen wir einige Ausschlüsse auf, die sich auf die dermatologischen Behandlungen unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife beziehen: 

Plastische Chirurgie
Jegliche Behandlung durch einen plastischen Chirurgen, sei es aus medizinischen oder psychologischen Gründen. Dies umfasst jegliche kosmetische oder ästhetische Behandlungen zur Verbesserung des Aussehens, selbst wenn medizinisch verschrieben. Die einzige Ausnahme stellen Operationen zur Wiederherstellung der Funktion oder der äußeren Erscheinung nach einem entstellenden Unfall oder im Rahmen einer chirurgischen Behandlung im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung dar, vorausgesetzt, der Unfall oder die chirurgische Behandlung erfolgen während Ihrer Versicherungszeit.


Haarverlust und Haarersatz
Untersuchungen und Behandlungen von Haarverlust sowie jeglicher Haarersatz, es sei denn, der Haarverlust ist auf eine Krebstherapie zurückzuführen.

Versicherungsschutz für diese Leistungen steht Ihnen zur Verfügung, wenn die Leistung „Psychiatrie und Psychotherapie“ in Ihrer Tarifliche Leistungszusage aufgeführt ist. Diese Leistung kann entweder im Rahmen des Haupttarifs oder des Ambulanttarifs (oder auch beider) mitversichert sein. Falls mitversichert, werden in der Tariflichen Leistungszusage auch etwaige Höchsterstattungsbeträge und/oder Wartezeiten für die Leistung „Psychiatrie und Psychotherapie“ angegeben.

Im Folgenden finden Sie die Definition „Psychiatrie und Psychotherapie“ und die relevanten Ausschlüsse, die jedoch je nach Tarif leicht variieren können. Weitere Informationen zur Definition und den Ausschlüssen, die für Ihren Tarif gelten, finden Sie in Ihrem Versicherungshandbuch.

Sie finden Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die Allianz MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.

Zugehörige Definition

Psychiatrie und Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen, Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen, einschließlich Krankheiten des autistischen Formenkreises und Essstörungen. Die Behandlung muss durch Psychiater, klinische Psychologen oder zugelassene Psychotherapeuten erfolgen. Die Erkrankung muss klinisch signifikant und die Behandlung medizinisch notwendig sein. Jegliche stationäre oder teilstationäre Aufnahme muss die verschriebenen Arzneimittel für diese Erkrankung beinhalten. Eine ambulante psychotherapeutische Behandlung (falls versichert) muss von einem Arzt verschrieben werden und ist zunächst auf zehn Sitzungen pro erstellter Diagnose begrenzt. Nach jeweils 10 Sitzungen muss ein Psychiater den Erfolg der Behandlung überprüfen. Sollten Sie weitere Sitzungen brauchen, muss uns ein neuer Behandlungsbericht vorgelegt werden, in dem die Diagnose und die medizinische Notwendigkeit einer Weiterbehandlung dargelegt wird.

Eine Beratung ist über unser Mitarbeiter-Unterstützungs-Programm verfügbar, bezieht sich auf das kurzfristige, lösungsorientierte Eingreifen und befasst sich typischerweise mit aktuellen Problemen, die auf der Bewusstseinsebene leicht gelöst werden können.  Sie ist nicht für längerfristige Situationen oder die Behandlung von klinischen Störungen gedacht. Über das Mitarbeiter-Unterstützungs-Programm können wir Sie und Ihre direkten Familienangehörigen dabei unterstützen, Stress, Trauer sowie Isolation und Einsamkeit zu bewältigen und Herausforderungen am Arbeitsplatz, Schwierigkeiten in Beziehungen und kulturelle Veränderungen zu meistern. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zugehörige Ausschlüsse

  • Familientherapeuten oder Berater

Kosten für einen Familientherapeuten oder -berater für ambulante psychotherapeutische Behandlung (unabhängig davon, ob Ihr Tarif die Leistung „Psychiatrie und Psychotherapie“ umfasst).

Wenn Sie vor der Inanspruchnahme der Leistung „Psychiatrie und Psychotherapie“ Ihren Versicherungsschutz von uns bestätigt haben möchten, können Sie uns gerne eine E-Mail (an die Adresse unten) mit dem medizinischen Bericht des überweisenden Psychiaters senden, der den DSM-IV oder ICD-10 Code sowie Ihren medizinischen Zustand aufweist. Unser medizinisches Team wird dann den Bericht schnellstens überprüfen und Ihnen genauere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass jede psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung, die stationär oder teilstationär durchgeführt werden muss, eine Vorabgenehmigung durch das Einreichen eines Kostenzusageformular erfordert.

Weitere Informationen zu unserem Prozess der vorherigen Kostenzusage finden Sie hier.

E-Mail:  medical.services@e.allianz.com

Wenn Ihr Versicherungsschutz zahnärztliche Leistungen umfasst, können Sie bei den meisten unserer Tarif Ihre Behandlung einfach bezahlen und danach alle erstattungsfähigen Kosten über unsere MyHealth digitalen Services zurückfordern.

Ihre Zahnleistungen sind zusammen mit allen Selbstbeteiligungen, Eigenanteilen, Höchsterstattungsbeträgen, Wartezeiten und gegebenenfalls anderen Einschränkungen in der Tariflichen Leistungszusage aufgeführt. Bitte lesen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage zusammen mit Ihrem Versicherungshandbuch zum vollen Verständnis Ihrer Zahnleistungen, inkl. Definitionen und/oder Ausschlüsse.

Im Folgenden werden die Definitionen und Ausschlüsse im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen aufgeführt, die für unsere standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um herauszufinden, welche Definitionen und Ausschlüsse für Ihren Tarif gelten.

Sie finden Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage in den MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die Allianz MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.

 

Definitionen im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen

01. Zahnbehandlungen

Zahnbehandlungen umfassen eine jährliche Vorsorgeuntersuchung, einfache Füllungen aufgrund von Löchern oder Karies, Wurzelkanalbehandlungen sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel.


02.  Die Zähne betreffende verschreibungspflichtige Arzneimittel

Verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Zahnbehandlung sind Medikamente, die von einem Zahnarzt zur Behandlung einer Entzündung oder Infektion im Zusammenhang mit Zähnen verschrieben werden. Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Erkrankung getestet und von der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes zugelassen sein. Mundspülungen, Fluoridprodukte, antiseptische Gele und Zahncremes sind nicht damit gemeint.

 

03. Chirurgisch zahnärztliche Eingriffe

Chirurgisch zahnärztliche Eingriffe beziehen sich auf die operative Entfernung von Zähnen sowie andere chirurgische Eingriffe im Zusammenhang mit Zähnen, wie Wurzelspitzenresektionen und verschreibungspflichtige Medikamente zur Zahnbehandlung. Alle Untersuchungen, um festzustellen, ob ein zahnchirurgischer Eingriff erforderlich ist, wie Labortests, Röntgenaufnahmen, CT- und MRT-Untersuchungen, sind im Rahmen dieser Leistung versichert. Die Leistung umfasst keine chirurgischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Zahnimplantaten stehen.

 

04. Zahnärztliche Parodontalbehandlung

Zahnärztliche Parodontalbehandlung bezieht sich auf Zahnbehandlungen im Zusammenhang mit Zahnfleischerkrankungen.

05. Kieferorthopädische Behandlungen

Kieferorthopädie ist der Einsatz von Hilfsmitteln zur Korrektur von Fehlstellungen (Zahn- und Bissfehlstellungen). Wir versichern nur kieferorthopädische Behandlungen, die den unten beschriebenen medizinisch notwendigen Kriterien entsprechen. Da die Kriterien sehr fachspezifisch sind, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, ob Ihre Behandlung diese Kriterien erfüllt.

Medizinisch notwendige Kriterien:

a. Erhöhter Überbiss > 6 mm, aber <= 9 mm

b. Umgekehrter Überbiss > 3,5 mm ohne Kau- oder Sprachschwierigkeiten

c. Frontaler oder hinterer Kreuzbiss mit > 2 mm Diskrepanz zwischen der zurückgezogenen Kontaktposition und der Interkuspidation

d. Starke Zahnfehlstellungen > 4

e. Extreme laterale oder frontale offene Bisse > 4 mm

f. Erhöhter und vollständiger Überbiss mit gingivalen oder palatinalen Traumata

g. Weniger ausgedehnte Hypodontie, die eine prärestaurative Kieferorthopädie oder einen kieferorthopädischen Schließung von Lücken erfordert, um die Notwendigkeit einer Prothese zu vermeiden

h. Hinterer lingualer Kreuzbiss ohne funktionellen okklusalen Kontakt in einem oder mehreren bukkalen Segmenten

i. Umgekehrter Überbiss > 1 mm, aber < 3,5 mm mit aufgezeichneten Kau- und Sprachschwierigkeiten

j. Teilweise durchgebrochene Zähne, gekippt und gegen benachbarte Zähne geschlagen

k. Vorhandene überzählige Zähne

Lassen Sie uns bitte einige unterstützende Informationen zukommen, um nachzuweisen, dass Ihre Behandlung medizinisch notwendig und daher durch Ihren Tarif abgedeckt ist. Zu den von uns angeforderten Informationen können gehören:

  • Ein medizinischer Bericht des Facharztes mit Angabe der Diagnose (Art der Fehlstellungen/Malokklusion) und einer Beschreibung Ihrer Symptome des kieferorthopädischen Problems.
  • Ein Behandlungsplan, der die geschätzte Behandlungsdauer, die geschätzten Kosten und die Art sowie das Material der verwendeten Vorrichtung angibt.
  • Die Zahlungsvereinbarung, die mit dem medizinischen Anbieter vereinbart wurde.
  • Ein Nachweis der Zahlung der kieferorthopädischen Behandlung.
  • Fotografien beider Kieferseiten, die deutlich das Gebiss vor der Behandlung zeigen.
  • Klinische Fotografien der Kiefer in zentraler Okklusion aus frontaler und lateraler Sichtweise.
  • Orthopantomogramm (Panorama-Röntgenbild).
  • Profil-Röntgenbild (kephalometrisches Röntgenbild).
  • Sonstige Dokumente, die wir zur Bearbeitung der Erstattungsantrag benötigen.

Wir übernehmen nur die Kosten für Standard-Zahnspangen aus Metall und/oder herausnehmbare Standard-Apparate. Wir übernehmen die Kosten für kosmetische Behandlungsgeräte wie Lingualspangen und unsichtbare Aligners bis zu der Höhe der Kosten von Zahnspangen aus Metall gemäß des maximalen Erstattungsbetrags für kieferorthopädische Behandlungen.

Zusammengefasst umfasst die Leistung „Kieferorthopädie“ Folgendes:

  • Zahnspangen
  • Brackets
  • Gebühren des Kieferorthopäden
  • Andere Behandlungen wie z. B. Röntgenaufnahmen und Fotografien der Kiefer

Kieferorthopädische Behandlungen werden auf ambulanter Basis durchgeführt. Sie werden für gewöhnlich über mehrere Jahre durchgeführt. Sie müssen jedoch nicht bis zum Ende der Behandlung warten, um Kosten zurückerstattet zu bekommen. Sie können Ihre Rechnungen während der fortlaufenden Behandlung (z. B. vierteljährlich) einreichen, jedoch nur, wenn der Teil der Behandlung, der sich auf die von Ihnen eingereichte Rechnung bezieht, vollständig stattgefunden hat. Zum Beispiel können Sie am Ende eines jeden Quartals eine Rechnung für die Behandlung einreichen, die in diesem Quartal stattgefunden hat.


06. Zahnersatz

Zahnersatz umfasst Kronen, Inlays, Onlays, adhäsive Rekonstruktionen/Sanierungen, Brücken, Zahnprothesen und Implantate sowie alle in diesem Zusammenhang erforderlichen und ergänzenden zahnärztlichen Maßnahmen.


07. Ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung

Eine ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung ist eine Behandlung, die in einer Zahnarztpraxis/in der Notaufnahme eines Krankenhauses erfolgt und auf die unmittelbare Beseitigung von Zahnschmerzen an einem intakten natürlichen Zahn abzielt. Die Behandlung kann Pulpotomie oder Pulpektomie und den damit einhergehenden provisorischen Füllungen umfassen, begrenzt auf drei Füllungen pro Versicherungsjahr. Die Behandlung muss innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Notfalls erfolgen. Sie umfasst weder Zahnprothesen noch dauerhaften Zahnersatz oder Wurzelbehandlungen. Wenn Sie einen Zahntarif gewählt haben, besteht Versicherungsschutz für zahnärztliche Behandlungen, die über den Höchsterstattungsbetrag für zahnärztliche Notfallbehandlungen (im Haupttarif) hinausgehen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Zahntarifs.

 

Ausschlüsse im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen
Zahnveneers und damit verbundene Maßnahmen sind nicht versichert

Im Folgenden werden die Definitionen und Ausschlüsse im Zusammenhang mit der Leistung „Ergänzende Medizin“ aufgeführt, die für unsere standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um sicher zu gehen was genau für Ihren Tarif gilt.

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Ergänzende Medizin 

Ergänzende Medizin umfasst therapeutische und diagnostische Behandlungsweisen, die außerhalb der traditionellen westlichen Schulmedizin existieren. Bitte lesen Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage nach, ob eine der folgenden Behandlungen von Ihrem Versicherungsschutz umfasst wird: Chiropraktische Behandlung, Osteopathie, traditionelle chinesische Medizin, Homöopathie, Akupunktur und medizinische Fußpflege, von einem anerkannten Therapeuten praktiziert.

Wenn Ihr Versicherungsschutz diese Leistung umfasst, ist keine vorherige Kostenzusage notwendig und Sie können Ihre Behandlung einfach bezahlen und danach alle erstattungsfähigen Kosten über unsere MyHealth digitalen Services zurückfordern.

Im Folgenden finden Sie die Definition für die Leistung „Verschriebene Brillen und Kontaktlinsen, einschließlich Augenuntersuchungen“, die für unsere standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife gilt. Diese kann je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage, um herauszufinden, welche Definitionen und Ausschlüsse für Ihre Police gelten.

Die Leistung „Verschriebene Brillen und Kontaktlinsen, einschließlich Augenuntersuchungen“ bezieht sich auf den Versicherungsschutz von Routineuntersuchungen der Augen, die von einem Augenoptiker oder Augenarzt durchgeführt werden (eine Untersuchung pro Versicherungsjahr), sowie Versicherungsschutz für Kontaktlinsen oder Brillen zur Korrektur der Sehfähigkeit.

Für diese Leistung ist keine Vorabgenehmigung erforderlich. Sie müssen jedoch das ärztliche Rezept (mit Angabe Ihrer Dioptrien) zusammen mit Ihren Rechnungen einreichen, um eine Kostenerstattung zu erhalten.

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Im Folgenden finden Sie die Definition für die Leistung „Diagnostische Untersuchungen“, die für unsere standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife gilt. Diese kann je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage, um herauszufinden, welche Definitionen und Ausschlüsse für Ihre Police gelten.

Diagnostische Untersuchungen sind Untersuchungen wie Röntgenaufnahmen oder Bluttests, die zur Diagnose durchgeführt werden. Diese Untersuchungen sind versichert, wenn Sie bereits Symptome zeigen oder wenn Sie infolge anderer medizinischer Untersuchungsergebnisse erforderlich sind. Diese Leistung deckt keine jährlichen medizinischen Vorsorgeuntersuchungen oder Routineuntersuchungen ab. 

Für diese Untersuchungen ist normalerweise keine vorherige Kostenzusage/Vorabgenehmigung erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass für manchen invasiven Tests eine Vorabgenehmigung durch das Einreichen eines Kostenzusageformulars erforderlich ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Tariflichen Leistungszusage.

Weitere Informationen zur vorherigen Kostenzusage finden Sie hier.

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Im Folgenden finden Sie die Definition für die Leistung „Vorsorgeuntersuchungen“, die für unsere standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife gilt. Diese kann je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage, um herauszufinden, welche Definitionen und Ausschlüsse für Sie gelten.

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Checks zu Gesundheit und Wohlbefinden

Vorsorgeuntersuchungen, einschließlich Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, sind Untersuchungen und Tests, die in angemessenen Altersabständen und ohne das Vorhandensein von akuten Beschwerden durchgeführt werden. Bitte sehen in Ihrer Tariflichen Leistungszusage nach, welche Tests und Untersuchungen vom Versicherungsschutz umfasst werden.

Im Folgenden werden die Definitionen und Ausschlüsse im Zusammenhang mit der Leistung „Allgemeinmedizinerkosten“ aufgeführt, die für unsere standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um sicher zu gehen, was genau für Ihren Tarif gilt.

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Allgemeinmediziner
Allgemeinmediziner sind Ärzte, die gemäß dem Recht des Landes zugelassen sind, in dem die Behandlung erfolgt und in dem sie zugelassen sind.

Kosten für Allgemeinmediziner
Kosten für einen Allgemeinmediziner umfassen alle außer-chirurgische Behandlungen, die von einem Allgemeinmediziner durchgeführt oder überwacht werden. 

Im Folgenden werden die Definitionen und Ausschlüsse im Zusammenhang mit der Leistung „Facharztkosten“ aufgeführt, die für unsere standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um sicher zu gehen was genau für Ihren Tarif gilt.

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Facharzt

Fachärzte sind zugelassene Ärzte, die über die notwendige Zusatzqualifikation verfügen und ausreichende Fachkenntnisse über diagnostische Methoden, Behandlungen und Präventivmaßnahmen in einem speziellen Gebiet der Medizin erworben haben, um in diesem medizinischen Fachgebiet zu praktizieren.

Facharztkosten

Kosten für einen Facharzt umfassen nichtchirurgische Behandlungskosten für Behandlungen, die von einem Facharzt durchgeführt oder überwacht werden.

Diese Leistung umfasst keine Kosten für Psychiater, Psychologen oder Behandlungen, die bereits durch eine andere Leistung in Ihrer Tariflichen Leistungszusage versichert sind. Wir versichern keine Behandlungen durch Fachärzte, die in Ihrem Vertrag ausgeschlossen sind.

Jede Gebühr, die für anspruchsberechtigte Beratungen oder Behandlungen durch einen qualifizierten Spezialisten (z. B. einem HNO-Arzt, Endokrinologen, Gynäkologen, Kardiologen usw.) erhoben wird, ist im Rahmen der Leistung „Facharztkosten“ mitversichert.

Wenn die Leistung „Facharztkosten“ in Ihrer Tariflichen Leistungszusage aufgelistet ist, besteht Versicherungsschutz gemäß den Bedingungen Ihrer Police, ohne dass eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist, d. h. Sie müssen die Rechnung begleichen und dann bei uns zur Rückerstattung der Ausgaben einreichen.

Wenn sich die zu zahlenden Facharztgebühren jedoch auf eine stationäre Behandlung beziehen (oder auf eine Behandlung, für die eine vorherige Kostenzusage/Vorabgenehmigung erforderlich ist, wie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegeben), müssen Sie dieses Kostenzusageformular zur Vorabgenehmigung ausfüllen und an uns senden. Wir können dann, falls möglich, eine direkte Abrechnung mit dem Krankenhaus vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass Sie in manchen Ländern möglicherweise erst eine Überweisung eines Hausarztes an einen Facharzt benötigen.

Im Folgenden werden die Definitionen und Ausschlüsse im Zusammenhang mit der Leistung „Physiotherapie“ aufgeführt, die für unsere standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um sicher zu gehen was genau für Ihren Tarif gilt.


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Nicht verschriebene Physiotherapie

Eine nicht verschriebene Physiotherapie bezieht sich auf eine Behandlung durch einen eingetragenen Physiotherapeuten, ohne vorherige Überweisung durch einen Arzt. Falls versichert, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die in der Tariflichen Leistungszusage angegebene Anzahl von Sitzungen. Sollen zusätzliche Behandlungen notwendig sein, müssen diese von einem Arzt verschrieben werden. Diese sind dann im Rahmen der Leistung „verschriebene Physiotherapie“ versichert. Physiotherapie umfasst keine Therapien wie Rolfing, Massage, Pilates, Fango und Milta.

 

Verschriebene Physiotherapie

Eine verschriebene Physiotherapie umfasst Behandlungen durch einen zugelassenen Physiotherapeuten nach Überweisung durch einen Arzt. Physiotherapie (entweder verschrieben oder als Kombination aus nicht verschriebenen und verschriebenen Behandlungen) ist zunächst auf 12 Sitzungen pro erstellter Diagnose begrenzt. Danach muss der Arzt, der die Überweisung veranlasst hat, die Behandlung überprüfen. Sollten weitere Sitzungen notwendig sein, muss uns nach jeweils 12 Sitzungen ein neuer Behandlungsbericht vorgelegt werden, in dem die medizinische Notwendigkeit einer Weiterbehandlung dargelegt wird. Physiotherapie umfasst keine Therapien wie Rolfing, Massage, Pilates, Fango und Milta.

Wenn Ihr Versicherungsschutz die Leistung „Verschriebene Physiotherapie“ umfasst, ist keine vorherige Kostenzusage erforderlich. Bitte bezahlen Sie die Behandlungen und reichen Sie dann die Rechnung zur Rückerstattung der Ausgaben, zusammen mit der Überweisung des zuständigen Arztes und eventuell verschriebenen Medikamenten, bei uns ein. Sollten Sie Ausgaben für mehrere Behandlungen einreichen, müssen Sie zudem eine Kostenaufgliederung und die jeweiligen Daten der Behandlungen einreichen.

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Medizinische Überführung


Sofern Ihr Tarif diese Leistung umfasst, betrifft eine medizinische Überführung die folgenden Fälle:

  • wenn die medizinisch notwendige Behandlung, für die Sie versichert sind, vor Ort nicht erhältlich ist.
  • wenn im Notfall keine angemessen kontrollierten Blutkonserven vorhanden sind.


Wir werden Sie zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung (die sich nicht unbedingt in Ihrem Heimatland befinden muss) per Krankenwagen, Hubschrauber oder Flugzeug überführen. Die medizinische Überführung muss von Ihrem Arzt angefordert und in ökonomisch sinnvoller Weise unter Berücksichtigung der medizinischen Umstände durchgeführt werden.

Nach Beendigung der Behandlung übernehmen wir auch die Kosten der Rückreise (Economy-Klasse) in das Land Ihres Hauptwohnsitzes.

Wenn Sie nach Beendigung der stationären Behandlung und der Entlassung nicht reisen oder überführt werden können, übernehmen wir die angemessenen Kosten für ein Hotelzimmer mit privatem Bad bis zu maximal sieben Tagen. Kosten einer Hotelsuite oder eines Vier- oder Fünf-Sterne-Hotels sowie Hotelkosten für eine Begleitperson werden nicht erstattet.

Wenn Sie zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung überführt wurden und dort laufende Behandlungen erhalten, erklären wir uns gerne bereit, die angemessenen Kosten für ein Hotelzimmer mit privatem Badezimmer zu erstatten. Diese Kosten müssen geringer sein als die Kosten von einigen Fahrten zwischen dem nächstgelegenen geeigneten medizinischen Zentrum und Ihrem Hauptwohnsitzland.

Hotelkosten für eine Begleitperson werden nicht erstattet.

Sofern ausreichend kontrollierte Blutkonserven vor Ort nicht erhältlich sind, werden wir uns bemühen, entsprechende Blutkonserven und steriles Transfusionsbesteck zu beschaffen, wenn dies von dem behandelnden Arzt und unserem medizinischen Team angeraten wird.

Wir und unsere Partner übernehmen keine Haftung, falls unsere Bemühungen erfolglos sind oder wenn von der behandelnden Stelle infiziertes Blut oder Transfusionsbesteck verwendet wird.

Sie müssen uns beim ersten Anzeichen, dass eine Überführung erforderlich wird, kontaktieren. Wir organisieren und koordinieren dann die Überführung, bis Sie sicher am Zielort angekommen sind.

Falls Überführungen nicht durch uns organisiert werden, behalten wir uns das Recht vor, alle Kosten abzulehnen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Leistung einer medizinischen Überführung je nach Tarif leicht variiert. Um sicher zu gehen, dass die Leistung von Ihrem Versicherungsschutz umfasst wird, überprüfen Sie bitte Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um weitere Informationen zu Definitionen uns Ausschlüssen dieser Leistung zu erhalten.

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Medizinischer Rücktransport


Medizinischer Rücktransport ist ein optionaler Tarif und in der Tariflichen Leistungszusage aufgeführt, falls er abgeschlossen wurde. Wenn die von Ihnen benötigte Behandlung durch den Versicherungsschutz abgedeckt, jedoch vor Ort nicht erhältlich ist, können Sie sich im Rahmen dieser Leistung medizinisch in Ihr Heimatland überführen und sich dort behandeln lassen (anstatt in der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung). Dies ist nur möglich, wenn Ihr Heimatland innerhalb des versicherten geografischen Geltungsbereichs liegt. Nach Beendigung der Behandlung übernehmen wir auch die Kosten der Rückreise (Economy-Klasse) in das Land Ihres Hauptwohnsitzes. Die Rückreise muss innerhalb eines Monats nach Beendigung der Behandlung erfolgen.

Sie müssen uns beim ersten Anzeichen, dass ein Rücktransport erforderlich wird, kontaktieren. Wir organisieren und koordinieren dann alle Stufen des Rücktransports, bis Sie sicher am Zielort angekommen sind. Falls der Rücktransport nicht durch uns organisiert wird, behalten wir uns das Recht vor, alle Kosten abzulehnen.

Bitte beachten Sie, dass die Leistung für einen medizinischen Rücktransport je nach Tarif leicht variiert, sofern versichert. Um weitere Informationen zu dieser Leistung zu erhalten, lesen Sie bitte die relevanten Definitionen und Ausschlüsse in Ihrem Versicherungshandbuch.

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Beim ersten Anzeichen dafür, dass eine medizinische Überführung oder ein medizinischer Rücktransport erforderlich wird, rufen Sie bitte unsere rund um die Uhr erreichbare Helpline an und wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Da Überführungen und Rücktransporte normalerweise sehr dringend sind, raten wir Ihnen, sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Sie können uns jedoch auch eine E-Mail senden. Bitte geben Sie den Hinweis „Dringend - Überführung/Rücktransport“ in der Betreffzeile an.

Wenden Sie sich bitte an uns, bevor Sie mit alternativen Anbietern sprechen, selbst wenn Sie von diesen angesprochen werden, um potenzielle überhöhte Kosten oder unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Falls die Überführung/der Rücktransport nicht durch uns organisiert wird, behalten wir uns das Recht vor, alle Kosten abzulehnen.

Wir sind in Notfällen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für Sie da. Rufen Sie unsere Helpline  an.

E-Mail:  medical.services@e.allianz.com

sports accidents

Wir übernehmen die medizinischen Kosten für Behandlungen, die durch Verletzungen verursacht werden, die während des Skifahrens auf und abseits der Piste oder während des Trekkings im Rahmen einer Freizeitaktivität auftreten, vorausgesetzt, eine Behandlung ist medizinisch notwendig. Die Behandlung ist im Rahmen Ihres Tarifs und geografischen Geltungsbereichs versichert.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Behandlungs- und Diagnoseverfahren für Verletzungen durch eine Tätigkeit im Profisport, unter keinen Umständen versichert sind.

Wenn Sie in ein Krankenhaus gebracht werden müssen und der Transport durch einen Krankenwagen durchgeführt werden kann, sind die Kosten für den Krankenwagentransport im Rahmen der Leistung „Lokaler Krankentransport“ versichert, die in Ihrer Tariflichen Leistungszusage im Haupttarif aufgeführt ist. Wenn ein Krankenwagen Sie jedoch aufgrund eines abgelegenen Standorts nicht erreichen kann und sie gegebenenfalls von einem speziellen Rettungsunternehmen oder ähnlichem abgeholt werden müssen, werden diese Kosten nicht von Ihrem Versicherungsschutz abgedeckt.

Falls Sie nach der Aufnahme in einem Krankenhaus überführt/rücktransportiert werden müssen, weil die benötigte medizinische Behandlung vor Ort nicht verfügbar ist, sind diese Kosten unter der Leistung „Medizinische Überführung“ oder „Medizinischer Rücktransport“ versichert, sofern diese über Ihren Tarif verfügbar sind und alle Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen erfüllt werden.

Weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage sowie Ihrem Versicherungshandbuch.

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Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen aufgrund von Verletzungen, die bei der Ausübung von Wassersportarten entstanden sind, vorausgesetzt diese sind medizinisch notwendig. Die Behandlung ist innerhalb der Höchsterstattungsbeiträge und des geografischen Geltungsbereichs Ihres Tarifs versichert.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Behandlungs- und Diagnoseverfahren für Verletzungen durch eine Tätigkeit im Profisport, unter keinen Umständen versichert sind.

Wenn Sie in ein Krankenhaus gebracht werden müssen und der Transport durch einen Krankenwagen durchgeführt werden kann, sind die Kosten für den Krankenwagentransport im Rahmen der Leistung „Lokaler Krankentransport“ versichert, die in Ihrer Tariflichen Leistungszusage im Haupttarif aufgeführt ist. Wenn ein Krankenwagen Sie jedoch nicht erreichen kann (da Sie sich z. B. nicht an Land oder in einem entlegenen Gebiet befinden) und sie gegebenenfalls von einem speziellen Rettungsunternehmen oder ähnlichem abgeholt werden müssen, werden diese Kosten nicht von Ihrem Versicherungsschutz abgedeckt.

Falls Sie nach der Aufnahme in einem Krankenhaus überführt/rücktransportiert werden müssen, weil die benötigte medizinische Behandlung vor Ort nicht verfügbar ist, sind diese Kosten unter der Leistung „Medizinische Überführung“ oder „Medizinischer Rücktransport“ versichert, sofern diese über Ihren Tarif verfügbar sind und alle Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Leistung erfüllt werden.

Weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie in Ihrer Tariflichen Leistungszusage sowie Ihrem Versicherungshandbuch. 

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