Wenn Ihr Versicherungsschutz zahnärztliche Leistungen umfasst, können Sie bei den meisten unserer Tarif Ihre Behandlung einfach bezahlen und danach alle erstattungsfähigen Kosten über unsere MyHealth digitalen Services zurückfordern.
Ihre Zahnleistungen sind zusammen mit allen Selbstbeteiligungen, Eigenanteilen, Höchsterstattungsbeträgen, Wartezeiten und gegebenenfalls anderen Einschränkungen in der Tariflichen Leistungszusage aufgeführt. Bitte lesen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage zusammen mit Ihrem Versicherungshandbuch zum vollen Verständnis Ihrer Zahnleistungen, inkl. Definitionen und/oder Ausschlüsse.
Im Folgenden werden die Definitionen und Ausschlüsse im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen aufgeführt, die für unsere standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um herauszufinden, welche Definitionen und Ausschlüsse für Ihren Tarif gelten.
Sie finden Ihr Versicherungshandbuch und Ihre Tarifliche Leistungszusage in den MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die Allianz MyHealth App, klicken Sie unter „Meine Police“ auf „Police anzeigen“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.
Definitionen im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen
01. Zahnbehandlungen
Zahnbehandlungen umfassen eine jährliche Vorsorgeuntersuchung, einfache Füllungen aufgrund von Löchern oder Karies, Wurzelkanalbehandlungen sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel.
02. Die Zähne betreffende verschreibungspflichtige Arzneimittel
Verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Zahnbehandlung sind Medikamente, die von einem Zahnarzt zur Behandlung einer Entzündung oder Infektion im Zusammenhang mit Zähnen verschrieben werden. Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Erkrankung getestet und von der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes zugelassen sein. Mundspülungen, Fluoridprodukte, antiseptische Gele und Zahncremes sind nicht damit gemeint.
03. Chirurgisch zahnärztliche Eingriffe
Chirurgisch zahnärztliche Eingriffe beziehen sich auf die operative Entfernung von Zähnen sowie andere chirurgische Eingriffe im Zusammenhang mit Zähnen, wie Wurzelspitzenresektionen und verschreibungspflichtige Medikamente zur Zahnbehandlung. Alle Untersuchungen, um festzustellen, ob ein zahnchirurgischer Eingriff erforderlich ist, wie Labortests, Röntgenaufnahmen, CT- und MRT-Untersuchungen, sind im Rahmen dieser Leistung versichert. Die Leistung umfasst keine chirurgischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Zahnimplantaten stehen.
04. Zahnärztliche Parodontalbehandlung
Zahnärztliche Parodontalbehandlung bezieht sich auf Zahnbehandlungen im Zusammenhang mit Zahnfleischerkrankungen.
05. Kieferorthopädische Behandlungen
Kieferorthopädie ist der Einsatz von Hilfsmitteln zur Korrektur von Fehlstellungen (Zahn- und Bissfehlstellungen). Wir versichern nur kieferorthopädische Behandlungen, die den unten beschriebenen medizinisch notwendigen Kriterien entsprechen. Da die Kriterien sehr fachspezifisch sind, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, ob Ihre Behandlung diese Kriterien erfüllt.
Medizinisch notwendige Kriterien:
a. Erhöhter Überbiss > 6 mm, aber <= 9 mm
b. Umgekehrter Überbiss > 3,5 mm ohne Kau- oder Sprachschwierigkeiten
c. Frontaler oder hinterer Kreuzbiss mit > 2 mm Diskrepanz zwischen der zurückgezogenen Kontaktposition und der Interkuspidation
d. Starke Zahnfehlstellungen > 4
e. Extreme laterale oder frontale offene Bisse > 4 mm
f. Erhöhter und vollständiger Überbiss mit gingivalen oder palatinalen Traumata
g. Weniger ausgedehnte Hypodontie, die eine prärestaurative Kieferorthopädie oder einen kieferorthopädischen Schließung von Lücken erfordert, um die Notwendigkeit einer Prothese zu vermeiden
h. Hinterer lingualer Kreuzbiss ohne funktionellen okklusalen Kontakt in einem oder mehreren bukkalen Segmenten
i. Umgekehrter Überbiss > 1 mm, aber < 3,5 mm mit aufgezeichneten Kau- und Sprachschwierigkeiten
j. Teilweise durchgebrochene Zähne, gekippt und gegen benachbarte Zähne geschlagen
k. Vorhandene überzählige Zähne
Lassen Sie uns bitte einige unterstützende Informationen zukommen, um nachzuweisen, dass Ihre Behandlung medizinisch notwendig und daher durch Ihren Tarif abgedeckt ist. Zu den von uns angeforderten Informationen können gehören:
- Ein medizinischer Bericht des Facharztes mit Angabe der Diagnose (Art der Fehlstellungen/Malokklusion) und einer Beschreibung Ihrer Symptome des kieferorthopädischen Problems.
- Ein Behandlungsplan, der die geschätzte Behandlungsdauer, die geschätzten Kosten und die Art sowie das Material der verwendeten Vorrichtung angibt.
- Die Zahlungsvereinbarung, die mit dem medizinischen Anbieter vereinbart wurde.
- Ein Nachweis der Zahlung der kieferorthopädischen Behandlung.
- Fotografien beider Kieferseiten, die deutlich das Gebiss vor der Behandlung zeigen.
- Klinische Fotografien der Kiefer in zentraler Okklusion aus frontaler und lateraler Sichtweise.
- Orthopantomogramm (Panorama-Röntgenbild).
- Profil-Röntgenbild (kephalometrisches Röntgenbild).
- Sonstige Dokumente, die wir zur Bearbeitung der Erstattungsantrag benötigen.
Wir übernehmen nur die Kosten für Standard-Zahnspangen aus Metall und/oder herausnehmbare Standard-Apparate. Wir übernehmen die Kosten für kosmetische Behandlungsgeräte wie Lingualspangen und unsichtbare Aligners bis zu der Höhe der Kosten von Zahnspangen aus Metall gemäß des maximalen Erstattungsbetrags für kieferorthopädische Behandlungen.
Zusammengefasst umfasst die Leistung „Kieferorthopädie“ Folgendes:
- Zahnspangen
- Brackets
- Gebühren des Kieferorthopäden
- Andere Behandlungen wie z. B. Röntgenaufnahmen und Fotografien der Kiefer
Kieferorthopädische Behandlungen werden auf ambulanter Basis durchgeführt. Sie werden für gewöhnlich über mehrere Jahre durchgeführt. Sie müssen jedoch nicht bis zum Ende der Behandlung warten, um Kosten zurückerstattet zu bekommen. Sie können Ihre Rechnungen während der fortlaufenden Behandlung (z. B. vierteljährlich) einreichen, jedoch nur, wenn der Teil der Behandlung, der sich auf die von Ihnen eingereichte Rechnung bezieht, vollständig stattgefunden hat. Zum Beispiel können Sie am Ende eines jeden Quartals eine Rechnung für die Behandlung einreichen, die in diesem Quartal stattgefunden hat.
06. Zahnersatz
Zahnersatz umfasst Kronen, Inlays, Onlays, adhäsive Rekonstruktionen/Sanierungen, Brücken, Zahnprothesen und Implantate sowie alle in diesem Zusammenhang erforderlichen und ergänzenden zahnärztlichen Maßnahmen.
07. Ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung
Eine ambulante zahnärztliche Notfallbehandlung ist eine Behandlung, die in einer Zahnarztpraxis/in der Notaufnahme eines Krankenhauses erfolgt und auf die unmittelbare Beseitigung von Zahnschmerzen an einem intakten natürlichen Zahn abzielt. Die Behandlung kann Pulpotomie oder Pulpektomie und den damit einhergehenden provisorischen Füllungen umfassen, begrenzt auf drei Füllungen pro Versicherungsjahr. Die Behandlung muss innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Notfalls erfolgen. Sie umfasst weder Zahnprothesen noch dauerhaften Zahnersatz oder Wurzelbehandlungen. Wenn Sie einen Zahntarif gewählt haben, besteht Versicherungsschutz für zahnärztliche Behandlungen, die über den Höchsterstattungsbetrag für zahnärztliche Notfallbehandlungen (im Haupttarif) hinausgehen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Zahntarifs.
Ausschlüsse im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen
Zahnveneers und damit verbundene Maßnahmen sind nicht versichert