a. Wenn Sie im Rahmen einer unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind, gilt für die meisten Behandlungen das in den häufigsten Fragen beschriebene allgemeine Erstattungsverfahren. Wir können bei Erstattungen für bestimmte Leistungen unterstützende Dokumente anfordern (z. B. ärztliches Gutachten oder Rezept).
Wann ist ein ärztliches Gutachten notwendig?
Für die folgenden Erstattungsanträge muss ein ärztliches Gutachten beigefügt werden:
- Arztbesuch – Psychiatrische Beratung
- Arztbesuch – Psychotherapeutische Beratung
- Arztbesuch – Krebsberatung
- Arztbesuch – Sprachtherapie
- Arztbesuch – Okulomotortherapie
- Arztbesuch – Beschäftigungstherapie
Darüber hinaus sind im Fall von kieferorthopädischen Behandlungen ein ärztliches Gutachten, Röntgenaufnahmen und ein Behandlungsplan erforderlich.
Wann ist ein Rezept notwendig?
Für die folgenden Erstattungsanträge muss ein Rezept beigefügt werden:
- Medikamente und medizinische Hilfsmittel – Medikamente
- Medikamente und medizinische Hilfsmittel – Medikamente bei Schwangerschaft
- Medikamente und medizinische Hilfsmittel – Vitamine und Mineralstoffe
- Medikamente und medizinische Hilfsmittel – Medikamente bei Krebserkrankung
- Augen – Kontaktlinsen
- Augen – Brille
- Ausgaben, die sich auf eine Schwangerschaft beziehen – Medikamente im Rahmen einer Schwangerschaft
- Krebsbehandlung – Medikamente einer Krebsbehandlung
Wann ist eine Steuerquittung notwendig?
Zur Bearbeitung Ihres Erstattungsantrags benötigen wir eine Steuerquittung, wenn die zu erstattende Behandlung in China, Brasilien oder Italien erfolgt ist. Diese Steuerquittung nennt sich in China „Fapiao“, in Italien „Bollo“ und in Brasilien „Nota Fiscal“. Wir informieren Sie darüber, ob diese erforderlich ist, wenn Sie über die MyHealth App oder das Portal einen Erstattungsantrag einreichen.
b. Was muss ich bei der Beantragung der Rückerstattung von Kosten im Rahmen einer Schwangerschaft beachten?
Das für Sie geltende Erstattungsverfahren für Ihre Police wird in Ihrem Versicherungshandbuch beschrieben.
Wenn Sie im Rahmen einer unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind, gilt das in den häufigsten Fragen beschriebene allgemeine Erstattungsverfahren für ambulante, zahnärztliche und andere Ausgaben auch für Ausgaben zur Geburtsvorsorge, sofern Geburtsvorsorge von Ihrem Versicherungsschutz umfasst wird.
Für die Entbindung benötigen Sie jedoch eine Vorabgenehmigung durch Einsendung eines Formulars zur vorherigen Kostenzusage ( hier erhältlich). Bitte senden Sie dieses Formular 4 bis 6 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, sodass unser medizinisches Team den Versicherungsschutz bestätigen und mit dem medizinischen Dienstleister Ihrer Wahl eine Direktabrechnung veranlassen kann (sofern möglich).
Im Notfall sollten Sie sich keine Sorgen machen: Holen Sie sich einfach die medizinische Hilfe, die Sie brauchen und rufen Sie uns innerhalb von 48 Stunden nach dem Notfall an, um uns über Ihre Krankenhausaufnahme zu informieren. Einzelheiten zum Kostenzusageformular können telefonisch entgegengenommen werden, wenn Sie, Ihr medizinischer Dienstleister oder ein Familienmitglied (falls Sie nicht selbst am Telefon sprechen können) uns anrufen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Erstattungsantrag ablehnen können, wenn wir keine vorherige Kostenzusage erhalten. Einzelheiten zum Prozess der vorherigen Kostenzusage finden Sie in Ihrem Versicherungshandbuch.
Sie finden Ihr Versicherungshandbuch über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie auf „Meine Police“ und wählen Sie „Dokumente“ aus.
c. Was muss ich bei der Beantragung der Rückerstattung von Kosten für kieferorthopädische Behandlungen beachten?
Das für Sie geltende Erstattungsverfahren für Ihre Police wird in Ihrem Versicherungshandbuch beschrieben.
Wenn Sie im Rahmen einer unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind, gilt das in den häufigsten Fragen beschriebene allgemeine Erstattungsverfahren für Ausgaben bei kieferorthopädischen Behandlungen, soweit kieferorthopädische Behandlungen von Ihrem Versicherungsschutz umfasst werden.
Wir versichern nur kieferorthopädische Behandlungen, die den unten beschriebenen medizinisch notwendigen Kriterien entsprechen. Da die Kriterien sehr fachspezifisch sind, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, ob Ihre Behandlung diese Kriterien erfüllt.
Medizinische Notwendigkeit – Kriterien:
- Erhöhter Überbiss > 6 mm, aber <= 9 mm
- Umgekehrter Überbiss > 3,5 mm ohne Kau- oder Sprachschwierigkeiten
- Frontaler oder hinterer Kreuzbiss mit > 2 mm Diskrepanz zwischen der zurückgezogenen Kontaktposition und der Interkuspidation
- Starke Zahnfehlstellungen > 4 mm
- Extreme laterale oder frontale offene Bisse > 4 mm
- Erhöhter und vollständiger Überbiss mit gingivalen oder palatinalen Traumata
- Weniger ausgedehnte Hypodontie, die eine prärestaurative Kieferorthopädie oder einen kieferorthopädischen Schließung von Lücken erfordert, um die Notwendigkeit einer Prothese zu vermeiden
- Hinterer lingualer Kreuzbiss ohne funktionellen okklusalen Kontakt in einem oder mehreren bukkalen Segmenten
- Umgekehrter Überbiss > 1 mm, aber < 3,5 mm mit aufgezeichneten Kau- und Sprachschwierigkeiten
- Teilweise durchgebrochene Zähne, gekippt und gegen benachbarte Zähne geschlagen
- Vorhandene überzählige Zähne
Bitte beachten Sie, dass wir die Kosten erst nach Ende der Behandlung erstatten.
Wenn Sie Ihre kieferorthopädische Behandlung in Raten bezahlen, können Sie Ihre Erstattungsanträge monatlich oder vierteljährlich einreichen (je nachdem, welche Vereinbarungen Sie mit Ihrem medizinischen Dienstleister getroffen haben).
Achten Sie bitte darauf, dass die Rechnung eine Beschreibung der erhaltenen Behandlung und der Behandlungstermine für den in Rechnung gestellten Zeitraum enthält.
Lassen Sie uns bitte unterstützende Informationen zukommen, um nachzuweisen, dass Ihre Behandlung medizinisch notwendig und daher durch Ihren Tarif abgedeckt ist. Zu den von uns angeforderten Informationen können gehören:
- Ein medizinischer Bericht des Facharztes mit Angabe der Diagnose (Art der Malokklusion) und einer Beschreibung der Symptome des kieferorthopädischen Problems des Patienten.
- Ein Behandlungsplan, der die geschätzte Behandlungsdauer, die geschätzten Kosten und die Art sowie das Material der verwendeten Vorrichtung angibt.
- Die Zahlungsvereinbarung, die mit dem medizinischen Anbieter vereinbart wurde.
- Ein Nachweis der Zahlung der kieferorthopädischen Behandlung.
- Fotografien beider Kieferseiten, die deutlich das Gebiss vor der Behandlung zeigen.
- Klinische Fotografien der Kiefer in zentraler Okklusion aus frontaler und lateraler Sichtweise.
- Orthopantomogramm (Panorama-Röntgenbild).
- Profil-Röntgenbild (kephalometrisches Röntgenbild).
- Sonstige Dokumente, die wir zur Bearbeitung der Erstattungsantrag benötigen.
Sie finden die Definition zu kieferorthopädischen Behandlungen und weitere Informationen zu etwaigen Ausschlüssen in Ihrem Versicherungshandbuch.
Sie finden Ihr Versicherungshandbuch über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App, klicken Sie auf „Meine Police“ und prüfen Sie Ihr Versicherungshandbuch unter „Dokumente“.
d. Was muss ich bei der Beantragung der Rückerstattung von Krankenhaustagegeld beachten?
Wenn diese Leistung in Ihrem Vertrag eingeschlossen ist, wird das Krankenhaustagegeld gezahlt, wenn Sie wegen einer Krankheit, die von uns abgedeckt ist, stationär behandelt werden, die Behandlung für Sie aber kostenlos ist, d.h. die Kosten Ihrer Behandlung werden vom nationalen Gesundheitsdienst übernommen und wir keine Ansprüche aus irgendeinem Abschnitt dieses Vertrags geltend machen oder zahlen. Das Krankenhaustagegeld ist auf den in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Betrag beschränkt und wird nach Entlassung aus dem Krankenhaus bezahlt.
Um Erstattungen für die Leistung „Krankenhaustagegeld“ zu erhalten, nutzen Sie bitte das allgemeine Erstattungsverfahren, das in der folgenden Frage erläutert wird: „Wie beantrage ich die Rückerstattung medizinischer Kosten, die ich bereits einem medizinischen Dienstleister bezahlt habe?“
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie Ihren Aufnahme- / Entlassungsschein des Krankenhauses beifügen müssen, wenn Sie Ihren Erstattungsantrag über die MyHealth digitalen Services an uns senden. Der Aufnahme- / Entlassungsschein muss die Anzahl der Übernachtungen im Krankenhaus und die Behandlungen aufzeigen und bestätigen, dass die Behandlung kostenlos war.
e. Wie schnell werden meine Ausgaben für ambulante Behandlungen erstattet?
Bitte beachten Sie, dass der Prozess der Kostenerstattung (einschließlich unserer Service-Level-Vereinbarung) abhängig von dem Ihnen zur Verfügung stehenden Produkt und dem Versicherungsvertrag sind. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Versicherungshandbuch zu überprüfen, um den für Ihr Produkt geltenden richtigen Prozess hinsichtlich der Kostenerstattung nachzulesen.
Wenn Sie beispielsweise im Rahmen unserer standardmäßigen internationalen Krankenversicherungstarife versichert sind und Ihr Erstattungsantrag alle relevanten Details, Unterlagen, Rechnungen und Quittungen enthält, wird Ihr Antrag höchstwahrscheinlich innerhalb von 48 Stunden bearbeitet (vorausgesetzt der Antrag auf Erstattung erfolgt innerhalb des Versicherungsjahres oder innerhalb von sechs Monaten nach Versicherungsende).
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir ohne Angaben zur Diagnose Ihre Kosten nicht umgehend erstatten können, da wir zunächst die erforderlichen Informationen bei Ihnen oder Ihrem Arzt anfordern müssen. Um uns bei der Bearbeitung Ihres Erstattungsantrag zu unterstützen, stellen Sie bitte sicher, dass die Diagnose, eine Kopie jeder Rechnung und alle weiteren Unterlagen beigefügt sind!
Sie können Ihre Erstattungsanträge online über die MyHealth digitalen Services oder über die App einreichen und den Status Ihres Antrags nachverfolgen, wenn Sie sich bei Ihrem Konto anmelden.
Wir werden Sie per E-Mail oder schriftlich benachrichtigen, wenn Ihr Erstattungsantrag bearbeitet wurde. Sollten Sie Ihren Erstattungsantrag per Post oder E-Mail eingereicht haben, fügen wir auch ein Schreiben und Details zur Abrechnung bei.
Die Zahlungsanweisung wird nach Abschluss der Bearbeitung des Erstattungsantrags an unsere Bank versandt. Bitte beachten Sie jedoch, dass es bis zu 10 Werktage dauern kann, bis der Betrag auf Ihrem Konto erscheint (abhängig von den internationalen Transaktionszeiten der Bank).