Einzelkunden:
Wenn Sie eine Einzelversicherung haben, können Sie Ihren Versicherungsvertrag, bezogen auf alle versicherten Personen oder nur auf einen oder mehrere Angehörige, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der vollständigen Versicherungsbedingungen oder ab dem Datum des Versicherungsbeginns/ der Vertragsverlängerung Ihrer Versicherung (es gilt das später eintreffende) widerrufen. Der Widerruf Ihres Versicherungsvertrags kann nicht rückdatiert werden. Falls Sie den Versicherungsvertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte das Formular „Widerrufsrecht“ aus, das Ihnen mit Ihren Versicherungs- bzw. Verlängerungsunterlagen zugestellt wurde. Senden Sie uns dieses Formular bitte per E-Mail an: underwriting@e.allianz.com.
Alternativ können Sie dieses Formular auch an unser Client Services Team an die Adresse auf der Rückseite Ihres Versicherungshandbuchs senden.
Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht innerhalb der Frist von 30 Tagen Gebrauch machen, sind Sie zu einer vollständigen Rückerstattung der Beiträge des neuesten Versicherungsjahres berechtigt, die für den Versicherten geleistet wurde, dessen Versicherungsschutz widerrufen wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Leistungsansprüche geltend gemacht wurden. Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag nicht innerhalb der Widerrufsfrist von 30 Tagen widerrufen (oder eine Änderung beantragen), ist der Versicherungsvertrag für beide Vertragsparteien bindend und der gesamte Beitrag für das jeweilige Versicherungsjahr in der von Ihnen gewählten Zahlungsweise zu bezahlen.
Gruppen:
Wenn Sie im Rahmen einer Gruppenversicherung versichert sind, kann Ihr Unternehmen Ihre Versicherung bzw. die Versicherung Ihrer Familienangehörigen durch eine schriftliche Mitteilung an uns kündigen. Wir können die Kündigung Ihres Versicherungsschutzes nicht rückdatieren. In folgenden Fällen endet der Versicherungsschutz automatisch:
- Am Ende des Versicherungsjahrs wenn der Vertrag zwischen dem Unternehmen und uns gekündigt wird.
- Wenn Ihr Unternehmen die Versicherung kündigt oder nicht verlängert.
- Wenn Ihr Unternehmen die Beiträge nicht bezahlt oder andere nach der Unternehmensvereinbarung mit uns fällige Zahlungen nicht leistet.
- Wenn Sie als individueller Zahler die Beiträge nicht bezahlen oder andere gemäß der mit uns geschlossenen Unternehmensvereinbarung fällige Zahlungen nicht leisten.
- Wenn Sie nicht mehr für das Unternehmen arbeiten.
- Bei Ableben des versicherten Mitarbeiters.
Wir können Ihren Versicherungsschutz und den Ihrer Angehörigen kündigen, wenn ausreichende Beweise vorliegen, dass Sie oder Ihre Angehörigen uns irregeführt haben oder versucht haben, uns irrezuführen. Damit ist gemeint, dass Sie uns falsche Angaben mitgeteilt oder Tatsachen verschwiegen haben oder mit Ihrem Einverständnis von einem Dritten vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht wurden, die für die Beurteilung folgender Fragen wichtig gewesen wären:
- ob Sie (oder die anderen Personen) als Versicherter aufgenommen werden.
- welche Versicherungsbeiträge Ihr Unternehmen oder Sie zu zahlen hat/haben
- ob wir einen Erstattungsantrag bezahlen.