Versicherung bei Auslandseinsätzen
Die Krankenversicherung für Auslandseinsätze umfasst in der Regel:
Arztbesuche
Krankenhausaufenthalt
Verschreibungspflichtige Medikamente
Medizinische Notfallversorgung
Vorsorgemaßnahmen
Services zu Wohlbefinden
Digital oder persönlich – Unterstützung rund um die Uhr
Ein breites Angebot an Leistungen
Unsere Krankenversicherungen für Expats bieten hervorragende Leistungen für Beruftsätige im Ausland und bieten optionale Leistungen, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Care Pro
3.100.000 £ /
3.703.705 € /
5.000.000 US$ /
CHF 4.814.815
Care Plus
2.460.000 £ /
2.963.000 € /
4.000.000 US$ /
CHF 3.852.000
Care
1.575.000 £ /
1.851.850 € /
2.500.000 US$ /
CHF 2.407.400
Stationäre, teilstationäre/Tagesklinik und ambulante Behandlungen sowie persönlicher Onkologie-Fallmanager-Service.
- Falls die notwendige Behandlung nicht vor Ort erbracht werden kann, wird die versicherte Person in die nächstgelegene geeignete medizinische Einrichtung überführt.
- Falls laufende Behandlungen nötig sind, erstatten wir die angemessenen Kosten für eine Unterbringung in einem Hotel.
- Überführung falls keine ausreichend kontrollierten Blutkonserven vorhanden sind.
- Wenn aus medizinischen Gründen nach Beendigung einer stationären Behandlung und der Entlassung aus dem Krankenhaus die versicherte Person nicht überführt werden kann, übernehmen wir die Kosten für eine Unterbringung in einem Hotel.
5.970 US$ / CHF 5.750
3.375 US$ / CHF 3.250
2.700 US$ / CHF 2.600
1.350 US$ / CHF 1.300
Weltweite Gesundheitsservices
Bietet Zugang zu einem in verschiedenen Sprachen rund um die Uhr erreichbaren Service, der Folgendes einschließt
- Beratung – vertraulich und professionell (persönlich, telefonisch und per Video)
- Rechtliche und finanzielle Überweisung
- Unterstützung bei kritischen Vorfällen
- Zugang zu einer Wellness-Website
Bietet rund um die Uhr Zugang zu persönlichen Sicherheitsinformationen und Beratung bei allen Fragen zur Reisesicherheit. Dazu gehören:
- Notfall-Sicherheitsunterstützungs-Hotline (dies ist eine kostenpflichtige Rufnummer)
- Länderanalysen und Sicherheitsberatung
- Tägliche Nachrichten und Updates zum Thema Sicherheit sowie Reisesicherheitswarnungen
Optionale Selbstbeteiligung am Haupttarif
Selbstbeteiligung Betrag
Keine Selbstbeteiligung
374 £ / 450 € / 610 US$ / CHF 585
625 £ / 750 € / 1.015 US$ / CHF 975
1.245 £ / 1.500 € / 2.025 US$ / CHF 1.950
2.490 £ / 3.000 € / 4.050 US$ / CHF 3.900
4.980 £ / 6.000 € / 8.100 US$ / CHF 7.800
8.300 £ / 10.000 € / 13.500 US$ / CHF 13.000
Beitragsnachlass auf Ihren Haupttarif, wenn kein Mutterschaftstarif in der Police enthalten ist
0% Beitragsnachlass
5% Beitragsnachlass
10% Beitragsnachlass
20% Beitragsnachlass
35% Beitragsnachlass
50% Beitragsnachlass
60% Beitragsnachlass
Beitragsnachlass auf Ihren Haupttarif, wenn ein Mutterschaftstarif Teil der Police ist
0% Beitragsnachlass
2,5% Beitragsnachlass
5% Beitragsnachlass
10% Beitragsnachlass
17,5% Beitragsnachlass
25% Beitragsnachlass
30% Beitragsnachlass
In wenigen Schritten zu Ihrer Krankenversicherung
Wenn Sie sich für unsere Moratorium-Risikoprüfung entscheiden, ist der Abschluss Ihrer Versicherung einfacher und schneller. Es müssen keine medizinischen Formulare ausgefüllt werden, um einen reibungslosen Prozess zu ermöglichen.
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Das Leben im Ausland
Gründe, die für uns sprechen
FAQs
Sie können sich in jedem Land Ihres geografischen Geltungsbereichs behandeln lassen. Dieser ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.
Wenn die notwendige Behandlung vor Ort durchgeführt werden kann und Sie sich dennoch in einem anderen Land des versicherten geografischen Geltungsbereichs behandeln lassen möchten, werden alle Kosten der versicherten Leistungen zurückerstattet, abgesehen von den Reisekosten.
Wenn die Behandlung vor Ort nicht verfügbar ist und Ihr Versicherungsschutz die „medizinische Überführung“ umfasst, übernehmen wir auch die Reisekosten zur nächstgelegenen geeigneten medizinischen Einrichtung. Um unter diesen Umständen entstandene Krankheits- und Reisekosten geltend zu machen, müssen Sie ein Kostenzusageformular ausfüllen und vor Reiseantritt einreichen.
Sie sind außerdem für erstattungsfähige Kosten für Behandlungen in Ihrem Heimatland versichert, vorausgesetzt Ihr Heimatland liegt im Geltungsbereich Ihrer Versicherung.
Der geografische Geltungsbereich ist das geografische Gebiet, in dem Ihr Versicherungsschutz gilt. Wir bieten verschiedene geografische Geltungsbereiche an, überprüfen Sie daher bitte Ihren Versicherungsschein, um herauszufinden, welcher für Ihren Tarif gilt.
Wenn beispielsweise Ihr versicherter Geltungsbereich „weltweit“ ist, können Sie sich auf der ganzen Welt behandeln lassen. Sollte Ihr versicherter Geltungsbereich „Afrika“ sein, können Sie sich überall* in Afrika behandeln lassen.
*Unsere Policen bieten keinen Versicherungsschutz oder Leistungen für Geschäfte oder Aktivitäten, die die Sanktionsgesetze oder Regulierungen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union oder jegliche andere Wirtschafts- bzw. Handelssanktionsgesetze oder -regulierungen verletzen. Die Geltungsbereiche unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Folgenden werden die Definitionen im Zusammenhang mit der Leistung „Krebsvorsorgeuntersuchungen“ aufgeführt, die für unsere internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie daher Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um sicher zu gehen was genau für Ihren Tarif gilt.
Krebsvorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sind Untersuchungen und Tests, die im angemessenen Alter und ohne das Vorhandensein von Symptomen oder Beschwerden durchgeführt werden.
Untersuchungen sind beschränkt auf:
- Jährliche gynäkologische Untersuchung
- Mammografie (alle zwei Jahre für Frauen ab 45 Jahren oder jünger bei familiärer Vorbelastung)
- Prostata-Untersuchungen (jährlich für Männer ab 50 Jahren oder jünger bei familiärer Vorbelastung)
- Darmspiegelung (alle fünf Jahre für Versicherte ab 50 Jahren, oder ab 40 Jahren bei familiärer Vorbelastung)
- Jährlicher Test auf verstecktes Blut im Stuhl
- BRCA1 und BRCA2-Gentests (bei direkter familiärer Vorbelastung und wenn im Rahmen Ihrer Tariflichen Leistungszusage versichert)
Unabhängig von der Krebsvorsorgeleistung umfassen einige ambulante Tarife noch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Wenn Sie mehr über unsere umfassende Krebsvorsorgeleistungen erfahren möchten, lesen Sie bitte unsere Broschüre.
Wenn Sie bereits mit uns versichert sind, überprüfen Sie Ihre Leistungen bitte in Ihrer Tariflichen Leistungszusage und Ihrem Versicherungshandbuch.
Ihre Zahnleistungen sind zusammen mit allen Selbstbeteiligungen, Eigenanteilen, Höchsterstattungsbeträgen, Wartezeiten, Altersbeschränkungen und gegebenenfalls anderen Einschränkungen in der Tariflichen Leistungszusage aufgeführt. Bitte lesen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage zusammen mit Ihrem Versicherungshandbuch zum vollen Verständnis Ihrer Zahnleistungen, inkl. Definitionen und/oder Ausschlüsse.
Im Folgenden werden die Definitionen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen aufgeführt, die für unsere internationalen Krankenversicherungstarife gelten. Diese können je nach von Ihnen gewähltem Tarif leicht variieren. Bitte lesen Sie Ihre Tarifliche Leistungszusage und Ihr Versicherungshandbuch, um sicher zu gehen was genau für Ihren Tarif gilt:
Zahnärztliche Definitionen:
1. Zahnbehandlungen umfassen eine jährliche Vorsorgeuntersuchung, einfache Füllungen aufgrund von Löchern oder Karies, Wurzelkanalbehandlungen sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel.
2. Verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Zahnbehandlung sind Medikamente, die von einem Zahnarzt zur Behandlung einer Entzündung oder Infektion im Zusammenhang mit Zähnen verschrieben werden. Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Erkrankung getestet und von der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes zugelassen sein. Dies bezieht sich nicht auf Mundspülungen, Fluoridprodukte, antiseptische Gels und Zahncremes.
3. Chirurgisch zahnärztliche Eingriffe beziehen sich auf die operative Entfernung von Zähnen sowie andere chirurgische Eingriffe im Zusammenhang mit Zähnen, wie Wurzelspitzenresektionen und verschreibungspflichtige Medikamente zur Zahnbehandlung. Alle Untersuchungen, die nötig sind, um festzustellen, ob ein zahnchirurgischer Eingriff erforderlich ist, wie Labortests, Röntgenaufnahmen, CT- und MRI-Untersuchungen, sind im Rahmen dieser Leistung versichert. Die Leistung umfasst keine chirurgischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Zahnimplantaten stehen.
4. Zahnersatz umfasst Kronen, Inlays, Onlays, adhäsive Rekonstruktionen, Brücken und Zahnprothesen sowie alle in diesem Zusammenhang erforderlichen und ergänzenden zahnärztlichen Maßnahmen. Zahnimplantate sind nicht durch die Leistung „Zahnersatz“ abgedeckt, können aber als separate Leistung „Zahnimplantate“ in Ihren Versicherungsschutz aufgenommen werden.
5. Zahnärztliche Parodontalbehandlung bezieht sich auf Zahnbehandlungen im Zusammenhang mit Zahnfleischerkrankungen.
6. Kieferorthopädie ist der Einsatz von Hilfsmitteln zur Korrektur von Fehlstellungen (Zahn- und Bissfehlstellungen). Wir versichern nur kieferorthopädische Behandlungen, die den unten beschriebenen medizinisch notwendigen Kriterien entsprechen. Da die Kriterien sehr fachspezifisch sind, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, ob Ihre Behandlung diese Kriterien erfüllt.
Medizinische Nowendigkeit – Kriterien:
a) Erhöhter Überbiss > 6 mm, aber <= 9 mm
b) Umgekehrter Überbiss > 3,5 mm ohne Kau- oder Sprachschwierigkeiten
c) Frontaler oder hinterer Kreuzbiss mit > 2 mm Diskrepanz zwischen der zurückgezogenen Kontaktposition und der Interkuspidation
d) Starke Zahnfehlstellungen > 4
e) Extreme laterale oder frontale offene Bisse > 4 mm
f) Erhöhter und vollständiger Überbiss mit gingivalen oder palatinalen Traumata
g) Weniger ausgedehnte Hypodontie, die eine prärestaurative Kieferorthopädie oder einen kieferorthopädischen Schließung von Lücken erfordert, um die Notwendigkeit einer Prothese zu vermeiden
h) Hinterer lingualer Kreuzbiss ohne funktionellen okklusalen Kontakt in einem oder mehreren bukkalen Segmenten
i) Umgekehrter Überbiss > 1 mm, aber < 3,5 mm mit aufgezeichneten Kau- und Sprachschwierigkeiten
j) Teilweise durchgebrochene Zähne, gekippt und gegen benachbarte Zähne geschlagen
k) Vorhandene überzählige Zähne
Lassen Sie uns bitte unterstützende Informationen zukommen, um nachzuweisen, dass Ihre Behandlung medizinisch notwendig und daher durch Ihren Tarif abgedeckt ist. Zu den von uns angeforderten Informationen können gehören:
- Ein medizinischer Bericht des Facharztes mit Angabe der Diagnose (Art der Fehlstellungen/Malokklusion) und einer Beschreibung Ihrer Symptome des kieferorthopädischen Problems.
- Ein Behandlungsplan, der die geschätzte Behandlungsdauer, die geschätzten Kosten und die Art sowie das Material der verwendeten Vorrichtung angibt.
- Die Zahlungsvereinbarung, die mit dem medizinischen Anbieter vereinbart wurde.
- Ein Nachweis der Zahlung der kieferorthopädischen Behandlung.
- Fotografien beider Kieferseiten, die deutlich das Gebiss vor der Behandlung zeigen.
- Klinische Fotografien der Kiefer in zentraler Okklusion aus frontaler und lateraler Sichtweise.
- Orthopantomogramm (Panorama-Röntgenbild).
- Profil-Röntgenbild (kephalometrisches Röntgenbild).
- Sonstige Dokumente, die wir zur Bearbeitung der Erstattungsantrag benötigen.
Wir übernehmen nur die Kosten für Standard-Zahnspangen aus Metall und/oder herausnehmbare Standard-Apparate. Wir übernehmen jedoch die Kosten für kosmetische Behandlungsgeräte wie Lingualspangen und unsichtbare Aligners bis zu der Höhe der Kosten von Zahnspangen aus Metall gemäß des maximalen Erstattungsbetrags für kieferorthopädische Behandlungen.
Versicherungsschutz für Vorerkrankungen (einschließlich chronischer Vorerkrankungen) hängt von den von Ihnen akzeptierten Bedingungen der Risikoprüfung ab.
- Bei vollständig medizinisch risikogeprüften Policen sind Vorerkrankungen im Regelfall abgedeckt, sofern wir in Ihren Versicherungsunterlagen nichts anderes vermerken.
- Bei Policen mit Moratorium haben Vorerkrankungen nur dann Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn Sie einen ununterbrochenen Zeitraum von 24 Monaten nach Ihrem Versicherungsbeginn abgeschlossen haben und dabei keine Symptome hatten, keine Behandlung, Medikamente, spezielle Diät oder Beratung benötigten oder erhielten oder anderen Anzeichen für die Erkrankung hatten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sales Support Team.
Bei Moratorium besteht eine Wartezeit für bereits bestehende Erkrankungen, um das Versicherungsrisiko zu begrenzen. Das bedeutet:
- Sie müssen uns bei der Antragstellung nicht über Vorerkrankungen einer Person informieren, die versichert werden soll.
- Es gibt eine 24-monatige Wartefrist, bevor Ansprüche für bereits bestehende Erkrankungen eingereicht werden können.
- Vorerkrankungen können mitversichert werden, vorausgesetzt, die Person hatte keine Symptome, benötigte oder erhielt keine Behandlung, Medikamente, eine spezielle Diät oder Beratung aufgrund dieser Erkrankung oder hatte andere Anzeichen für die Erkrankung. Dies ist für Einzelpersonen oder Gruppen geeignet, deren Versicherte keine Vorerkrankungen haben.
- Der Erstattungsprozess kann länger dauern, da wir uns jedes Mal, wenn wir einen Erstattungsantrag erhalten, die Krankengeschichte des Versicherten ansehen. Wir können auch um zusätzliche Informationen bitten, um zu verstehen, ob die Symptome bzw. der Gesundheitszustand neu sind oder es sich um eine Vorerkrankung handelt.
- Diese Option steht Einzelpersonen oder Gruppen mit 3 bis 9 Policen zur Verfügung.
- Die Verfügbarkeit der Moratorium Risikoprüfung hängt vom geografischen Standort und den geltenden lokalen Landesvorschriften ab.
Bei der vollständigen medizinischen Risikoprüfung bewerten wir das Versicherungsrisiko, bevor der Versicherungsschutz beginnt. Das bedeutet:
- Sie werden gebeten, für jede zu versichernde Person einen medizinischen Fragebogen auszufüllen und uns bei der Antragstellung über Vorerkrankungen zu informieren.
- Vorerkrankungen sind möglicherweise nicht mitversichert (oder es kann ein Zuschlag erhoben werden). Versicherte werden gebeten, vor Beginn des Versicherungsschutzes ein Antragsformular auszufüllen, in dem ihre Krankengeschichte offengelegt wird. Unser Risikoprüfungs-Team bewertet dann die Informationen und entscheidet, ob wir in der Lage sind, Versicherungsschutz für die auf dem Formular angegebenen Erkrankungen anzubieten.
- Der Erstattungsprozess ist kürzer, da wir bereits wissen, ob Vorerkrankungen mitversichert sind.
- Diese Option steht Einzelpersonen oder Gruppen mit 3 bis 9 Policen zur Verfügung.
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